Um den Gebrauch von Verbandmitteln in Praxen ausreichend belegen zu können, sollte ihre Notwendigkeit fundiert begründet werden. Dies kann bspw. in Form von Einzelfallbeschreibungen oder Patientenlisten umgesetzt werden. So kann die Wirtschaftlichkeit der Verordnung ausreichend belegt und eine solide Argumentationsgrundlage geschaffen werden.
Vergleichbarkeit von Verbandmitteln
Die Verbandmittel und Medizinprodukte für die hydroaktive Wundversorgung sind aus der leitliniengerechten Versorgung von sekundär heilenden Wunden nicht mehr wegzudenken. Einzelne Produkte unterschiedlicher Hersteller, aber ein und derselben Produktgruppe können dabei große Unterschiede in der Materialbeschaffenheit und den damit verbundenen Anwendungseigenschaften aufweisen. Aus wirtschaftlicher Sicht ergeben sich daraus die folgenden Fragen:
- In welcher Frequenz ist ein Verbandwechsel notwendig?
- Wie einfach und sicher ist der Gebrauch der Produkte?
- Wie hoch ist die heilungsfördernden Wirksamkeit in Bezug auf die Heilungsdauer oder die Überführung der nicht heilenden Wunde in eine kostengünstigere Versorgung?
Dokumentation des Verbandmittelkonzepts
Um bei einer Prüfung das eigene Verordnungsverhalten begründen zu können und Unterschiede zum Fachgruppenschnitt festzustellen, ist es wichtig, Behandlungsdiagnosen differenziert dokumentieren zu können. Hilfreich ist hierbei, das übliche Verbandmittelkonzept als praxisinternen Standard im Qualitätsmanagement zu hinterlegen und in der Patientendokumentation nur noch auf notwendige Abweichungen zu den eigenen Standards einzugehen.
Für die Dokumentation des jeweiligen Verbandmittelregimes empfiehlt sich eine bedarfsgerechte Begründung zu folgenden Punkten:
- Standards und Leitlinien,
- zum schmerzarmen Verbandwechsel,
- Unverträglichkeiten des Patienten,
- eingeschränkte haptische Fähigkeiten des Patienten,
- Reduzierung der Verbandwechsel (Materialkosten und ggf. Pflegekosten) oder
- Änderung des Verbandmittelkonzeptes nach frustranen Behandlungsversuchen (z.B. wegen Hautverletzungen, Mazeration oder Rezidiven).
Darüber hinaus sollte eine regelmäßige Prüfung des Behandlungserfolgs und ggf. eine Anpassung des Verbandmittelkonzepts erfolgen und dokumentiert werden. Für spätere Nachweispflichten empfehlen wir zudem die Anlage einer Liste mit besonders aufwendigen Patienten und den relevanten Entscheidungsgründen für die Auswahl von bestimmten Verbandmitteln; dies kann auch in der fehlenden Bereitschaft des Patienten zur Krankenhausbehandlung begründet sein.