Die Prüfung auf Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots erfolgt anhand von zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffenen Prüfvereinbarungen. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen einschließlich des Prüfgegenstandes sind die regionalen Vertragspartner grundsätzlich frei.
Die Prüfmethode kann deshalb regional variieren (beispielsweise Richtgrößenprüfung oder Durchschnittsprüfung). Deshalb sind zur konkreten Information die jeweiligen Prüfvereinbarungen zu berücksichtigen
Durchschnittswertprüfung
Bei der Durchschnittswertprüfung handelt es sich um eine fachgruppenbezogene statistische Vergleichsprüfung. Die Prüfung erfolgt für ein Kalenderjahr. Prüfgrundlage sind die durchschnittlichen Verordnungskosten je Fall im Vergleich zur Fachgruppe pro Quartal. Aufgreifkriterium ist eine Überschreitung des Verordnungsfallwertes der jeweiligen Fach- bzw. Vergleichsgruppe über 50 %. Dabei wird nicht zwischen Arznei- und Verbandmitteln unterschieden.
Richtgrößenprüfung
Bei Richtgrößen handelt es sich um vertraglich festgesetzte Orientierungswerte, die das tatsächliche ärztliche Verordnungsverhalten nicht widerspiegeln. Der Prüfzeitraum beträgt ein Kalenderjahr. Die Interventionsgrenze ist die Überschreitung der Richtgröße von mehr als 15 % bzw. 25 % im Vergleich zur Fachgruppe. Richtgrößenprüfungen werden von einigen KVen seit 2016 nicht mehr angewendet.
Einzelfallprüfung
Durch einen begründeten Antrag der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung kann eine Einzelfallprüfung der wirtschaftlichen Verordnungsweise eines Arztes oder einer Praxis veranlasst werden. Dabei werden durch die Prüfungsstelle neben dem jeweiligen ärztlichen Verordnungsvolumen auch Überweisungen und sonstige ärztliche Leistungen wie beispielsweise aufwändige medizinisch-technische Leistungen überprüft. Aufgreifkriterien, die zu einer Antragstellung berechtigen, sind z. B. der begründete Verdacht einer Fehlindikation, Ineffektivität, Qualitätsmangel oder Unangemessenheit der Kosten der ärztlichen Leistung.