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Richtungswechsel in der Wundversorgung

Die neue Verbandmitteldefinition nach § 31 Abs 1a SGB V verändert den bisherigen Alltag in der Wundversorgung:
Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage die antimikrobiellen Verbandstoffe und Hydrogele ab dem 2. Dezember 2024 nicht mehr erstattungsfähig sind. Die politische Lage ist derzeit ungewiss. Wir bei Mölnlycke setzen uns jedoch intensiv dafür ein, dass die antimikrobiellen Produkte und Hydrogele zukünftig wieder erstattungsfähig werden.

Während silberhaltige Verbände weiterhin eine effektive Lösung zur Behandlung von infizierten Wunden bleiben, möchten wir sicherstellen, dass Sie die Versorgungssicherheit in Ihrer Praxis gewährleisten können. Diese Regelung gilt nicht für Privatversicherte, Patienten der BG, Krankenhäuser und andere öffentliche Institutionen, wie beispielsweise die Polizei. Ebenso sind Selbstzahler von den Einschränkungen ausgenommen.

Ersetzen Sie deswegen Ihre antimikrobiellen Verbände durch alternative Produkte im Standardsortiment. Mölnlycke® zeigt Ihnen wie und sorgt mit funktionellen Verbänden für Versorgungssicherheit in Ihrer Praxis.

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Bei Kontamination & Kolonisation

Wundreinigung mit Wundspüllösung als wichtiger erster Schritt einer phasengerechten Wundversorgung2 Geeignetes Wundantiseptikum zur aktiven Reduktion von Keimen

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Granudacyn® Wundspüllösung und -gel*

  • Nachgewiesene Sicherheit auch auf empfindlichem Gewebe wie Knorpel, Sehnen, Bändern und Knochen3,4
  • Für eine Vielzahl von Wunden geeignet5
  • Reduziert Wundgeruch5
  • Muss nicht neutralisiert werden

*Granudacyn Wundspüllösung und -gel sind nicht erstattungsfähig.

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Bakterienbindende Verbandsauswahl für flache Wunden
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Bakterienbindende Verbandsauswahl für tiefe Wunden
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